Interviews

Möchten Sie Ihre Erfahrungen in Asylgerichtsverfahren mit uns teilen, um Asylgerichtsverfahren in Europa zu verbessern?

Als Teil unserer europaweiten, akademischen Forschung über gerechte Prozessnormen, suchen wir RichterInnen, RechtsvertreterInnen, ExpertInnen, freiwillige HelferInnen, DolmetscherInnen und AsylbewerberInnen, die ihre Erfahrungen in Asylgerichtsverfahren mit uns teilen möchten.

Bitte kontaktieren Sie uns falls Sie Interesse haben, einige Fragen bezüglich Ihrer persönlichen und beruflichen Erfahrungen und persönlichen Ansichten in Asylgerichtsverfahren in einem Interview zu beantworten.

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Quelle: Alejandro Escamilla auf Unsplash

 

WAS PASSIERT, WENN SIE BEREIT SIND EIN INTERVIEW ZU GEBEN?

Während des Interviews werden TeilnehmerInnen gebeten, ihre Erfahrungen und Perspektiven in Asylgerichtsverfahren mitzuteilen. Das Interview dauert ca. 45 Minuten und wird für eine spätere Transkription auf Tonband aufgezeichnet.

Wenn Sie ein/e (ehemalige/r) AsylbewerberIn sind, und Asylanträge vor Gericht gestellt haben, stellen unsere ForscherInnen zum Beispiel Fragen bezüglich Ihrer Hintergrundinformationen (z.B. Herkunftsland; Grund des Asylantrages); dem Asylgerichtsverfahren; und was vor und nach der Gerichtsverhandlung geschehen ist. Wir sind auch daran interessiert, wie Sie sich vor, während, und nach der Anhörung gefühlt haben; was Sie während der Verhandlung verstanden (oder nicht verstanden) haben; und ob Sie das Verfahren für fair und konsequent halten. Falls es relevant für das Asylverfahren ist, können ForscherInnen auch persönliche Fragen stellen, wie z.B. Fragen bezüglich Ihrer Religion oder sexuellen Orientierung.

Wenn Sie beruflich in Asylgerichtsverfahren tätig sind, würden wir Fragen stellen, die sich auf Ihre Erfahrungen und Perspektiven in Asylgerichtsverfahren in Ihrem Land beziehen. Unsere ForscherInnen stellen zum Beispiel Fragen bezüglich Ihrer Rolle und Aufgaben in Asylgerichtsverfahren, sowie Ihrer Arbeitsbelastung; wie Sie (in Ihrer beruflichen Eigenschaft) Asylgerichtsverfahren erleben; Ihre Ansichten gegenüber positiven und negativen Aspekten in Asylgerichtsverfahren, und wie diese verbessert werden könnten; sowie Ihr Verständnis von Einheitlichkeit (z.B. des Prozessablaufs) und Fairness in Asylgerichtsverfahren, und wie weit sich diese Aspekte in Ihren Erfahrungen widerspiegeln. Unsere ForscherInnen sind auch an Ihrer Erfahrung im Asylrecht und Ihrer (beruflichen) Biografie interessiert.

 

WAS PASSIERT MIT DEN INFORMATIONEN DIE ICH TEILE?

Ein Mitglied unseres Forschungsteams ist dafür verantwortlich, die Interviews durchzuführen und auf einem digitalen Diktiergerät aufzuzeichnen. Die Interviews werden dann von einer/m unserer ForscherInnen schriftlich übertragen und übersetzt. Danach wird die Abschrift elektronisch übertragen und sicher gespeichert. Diese Daten werden danach analysiert um festzustellen, ob es gewisse Muster in den Erfahrungen gibt, die ForschungsteilnehmerInnen teilen.

Sie können jederzeit mit dem Forschungsteam (durch die unten angeführten Angaben) in Kontakt treten, um sich über Forschungsergebnisse zu informieren. Ihre Daten werden sicher gespeichert, und wir werden durch vollständige Anonymisierung sicherstellen, dass Sie von keiner der Veröffentlichungen identifiziert werden können.

Die anonymisierten Resultate der Studie werden danach für akademische Forschungszeitschriften und Konferenzen, sowie für Berichte für (politische) Entscheidungsträger, der Öffentlichkeit und den Medien verwendet, da es sich die Studie zum Ziel setzt Asylgerichtsverfahren in Europa zu verbessern. Daten werden nicht an AsylentscheiderInnen und ArbeitgeberInnen weitergegeben, und haben keinen Einfluss auf Asylanträge, Gerichtsverfahren oder nachfolgenden Ansprüche und Fälle.

Wir ziehen in Betracht, ausgewählte, anonymisierte Daten einem sicheren Datenarchiv zur Verfügung zu stellen, um die Wiederverwendung in zukünftigen Forschungsprojekten zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um schriftliche, anonymisierte Informationen der Interviews, so dass ForschungsteilnehmerInnen nicht identifiziert werden können. Auf Grund der Forschungsrichtlinien der Universität Exeter, werden anonymisierten Daten zehn Jahre in einem gesicherten Archiv aufbewahrt, und danach sicher und permanent vernichtet.

 

GIBT ES RISIKEN?

Es besteht kein Risiko an unserer Forschung teilzunehmen, und die Beobachtungen haben keine negativen Auswirkungen auf Asylgerichtsverfahren oder berufliche Tätigkeiten. Unsere Forschungsmethoden wurden von erfahrenen Forschern geprüft und als ethisch und angemessen eingestuft. Das Forschungsteam von ASYFAIR verpflichtet sich eine unaufdringliche, professionelle und freundliche Umgebung für TeilnehmerInnen zu schaffen.

 

BRINGT EINE TEILNAHME VORTEILE?

Es gibt keine unmittelbaren Vorteile für ForschungsteilnehmerInnen, und die Forschung hat keine positiven oder negativen Auswirkungen auf aktuelle Asylgerichtsverfahren. Diese Studie kann jedoch dazu beitragen, das Leben von AsylbewerberInnen, sowie die Arbeit von rechtliche ExpertInnen, RichterInnen und anderen TeilnehmerInnen in der Zukunft zu verbessern, indem sie darauf aufmerksam macht, was in Asylgerichtsverfahren in Europa verbessert werden kann.

 

WIE WIRD DATENSCHUTZ GEWÄHRLEISTET?

Alle Informationen, die wir von TeilnehmerInnen erhalten, sind streng vertraulich und alle an der Studie beteiligten ForscherInnen respektieren die Privatsphäre der TeilnehmerInnen. Da einige Informationen die wir von TeilnehmerInnen während eines Interviews erhalten sehr persönliche sein können, werden wir sicherstellen, dass diese sorgfältig gespeichert und analysiert werden. Wir werden sicherstellen, dass in unseren veröffentlichten Studien oder in den Daten, die anderen ForscherInnen in der Zukunft zur Verfügung stehen, keine Informationen verfügbar sind, durch die TeilnehmerInnen identifiziert werden könnten.

Wir verwenden gesammelte Daten nur zur Durchführung von Untersuchungen im öffentlichen Interesse gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, und Daten werden nicht an Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA, inkl. Großbritannien) weitergeben. Alle gesammelten Daten unterliegen der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679.

Wenn Sie Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der Universität Exeter (dataprotection@exeter.ac.uk).

Weitere Informationen über den Datenschutz finden Sie hier.

 

WIE KÖNNEN BETEILIGTE IHRE TEILNAHME ZURÜCKZIEHEN?

Wenn TeilnehmerInnen einer Beobachtung zustimmen, jedoch später ihre Meinung dazu ändern, können sie Ihre Teilnahme (und somit die gesammelten Daten) jederzeit zurückziehen. Sie können uns auch auffordern, gewisse Aspekte des Verfahrens nicht in unserer Studie einzubringen. TeilnehmerInnen unterliegen keiner Verpflichtung, ihre Gründe für ihre Rücknahme zu erklären, und wir respektieren ihre Entscheidung, und werden ihre Daten aus unserer Forschung entfernen. Rücknahmen haben keine negativen Konsequenzen für TeilnehmerInnen oder das Verfahren.

Falls ForschungsteilnehmerInnen ihre Teilnahme zurückziehen möchten, können sie uns persönlich vor, während oder nach der Teilnahme informieren, oder sie können uns später kontaktieren: per E-Mail an die Forscher, per Verwendung des Online-Formulars auf der Projekt-Webseite, per E-Mail an den Ethikbeauftragten der Universität Exeter (g.m.seymour@exeter.ac.uk), per Post, oder telefonisch.

 

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ASYFAIR Interview Informationsblatt

ASYFAIR Interviews – Infoblatt für Asylbewerber (de)

 

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