Gerichtsstudie

ASYFAIR führt ethnographische Beobachtungen in Asylgerichten in Frankreich, Deutschland, Belgien, Österreich und Großbritannien durch. Wir erheben sowohl qualitative als auch quantitative Daten über Asylgerichtsverfahren, um festzustellen, ob der Entscheidungsprozess über Asylanträge in ganz Europa einheitlich ist. 

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie an der Gerichtstudie teilnehmen möchten und / oder weitere Informationen benötigen.

pexels-photo-534204
Quelle: pixabay.com

 

WAS UNTERSUCHEN WIR?

Das ASYFAIR Forschungsteam beobachtet öffentlichen Asylgerichtsverfahren vom öffentlichen Zuschauerbereich des Gerichtes. Wir erforschen was während der Anhörung passiert, so dass wir diese Anhörung mit Asylgerichtsverfahren an anderen Gerichten und in verschiedenen EU-Ländern vergleichen können. Wir machen Notizen über den Prozessablauf; Fragen und Antworten während des Verfahrens; und Beweise für und gegen den/die KlägerIn, sowie das Verhalten der TeilnehmerInnen.

Das Projekt setzt es sich zum Ziel, empirische Daten zu sammeln und zu analysieren, um zu verstehen, was Prozessbeteiligte tun können, um Asylgerichtsverfahren für AsylbewerberInnen gerechter zu gestalten.

 

Ethnography
Quelle: Manfred Steger auf Pixabay

 

WAS PASSIERT MIT DEN GESAMMELTEN DATEN?

Die anonymisierten Daten werden für wissenschaftliche Arbeiten verwendet, die in Fachzeitschriften veröffentlicht und auf wissenschaftlichen Konferenzen diskutiert werden. Da es sich die Studie zum Ziel setzt, Asylgerichtsverfahren in Europa fairer zu gestalten, teilen wir anonymisierte Daten und Forschungsergebnisse mit politische Entscheidungsträger/innen in Europa, der Öffentlichkeit und gegebenenfalls den Medien. Die gesammelten Daten werden nicht an Asylentscheidungsträger/innen weitergegeben, und haben keinen negativen Einfluss auf Asylanträge, -ansprüche und –fälle.

Auf Grund der Forschungsrichtlinien der Universität Exeter, werden anonymisierten Daten zehn Jahre in einem gesicherten Archiv aufbewahrt, und danach sicher und permanent vernichtet.

 

BRINGT DIE TEILNAHME VORTEILE?

Es gibt keine unmittelbaren Vorteile für ForschungsteilnehmerInnen, und die Forschung hat keine positiven oder negativen Auswirkungen auf beobachtete Asylgerichtsverfahren. Diese Studie kann jedoch dazu beitragen, das Leben von AsylbewerberInnen in der Zukunft zu verbessern, indem sie darauf aufmerksam macht, was in Asylgerichtsverfahren verbessert werden kann

 

GIBT ES RISIKEN?

Es besteht kein Risiko an unserer Forschung teilzunehmen, und die Beobachtungen haben keine negativen Auswirkungen auf das Gerichtsverfahren. Das Forschungsteam von ASYFAIR verpflichtet sich eine unaufdringliche, entspannte und freundliche Umgebung für TeilnehmerInnen zu schaffen.Unsere Forschungsmethoden wurden von erfahrenen Forschern geprüft und haben diese als ethisch und angemessen eingestuft. 

 

WIE WIRD DATENSCHUTZ GEWÄHRLEISTET?

Namen, Geburtsdaten und Adressen, werden nicht in unseren Daten gespeichert. Unsere ForscherInnen respektieren die Privatsphäre aller TeilnehmerInnen, und sammeln nur dann personenbezogene Daten, wenn dies für die Forschung unbedingt erforderlich ist. ASYFAIR ForscherInnen und Datenanalysten haben eine Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarung unterzeichnet, und sind daher verpflichtet, Daten gemäß den EU-Datenschutzrichtlinien zu sammeln und zu bearbeiten.

Gewisse Daten die persönliche Informationen enthalten werden sorgfältig und sicher gespeichert und analysiert. Wir werden sicherstellen, dass in unseren veröffentlichten Studien oder in den Daten, die anderen ForscherInnen in der Zukunft zur Verfügung stehen, keine Informationen verfügbar sind, durch die TeilnehmerInnen identifiziert werden könnten.

Diese Forschung wird nur zur Durchführung von Untersuchungen im öffentlichen Interesse gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen ausgeführt und Daten werden nicht an Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA, inkl. Großbritannien) weitergeben. Alle gesammelten Daten unterliegen der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der Universität Exeter (dataprotection@exeter.ac.uk).

Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie hier finden.

 

WIE KÖNNEN BETEILIGTE IHRE TEILNAHME ZURÜCKZIEHEN?

Wenn TeilnehmerInnen einer Beobachtung zustimmen, jedoch später ihre Meinung dazu ändern, können sie Ihre Teilnahme (und somit die gesammelten Daten) jederzeit zurückziehen. Sie können uns auch auffordern, gewisse Aspekte des Verfahrens nicht in unserer Studie einzubringen. TeilnehmerInnen unterliegen keiner Verpflichtung, ihre Gründe für ihre Rücknahme zu erklären, und wir respektieren ihre Entscheidung, und werden ihre Daten aus unserer Forschung entfernen. Rücknahmen haben keine negativen Konsequenzen für TeilnehmerInnen oder das Verfahren.

Falls ForschungsteilnehmerInnen ihre Teilnahme zurückziehen möchten, können sie uns persönlich vor, während oder nach der Teilnahme informieren, oder sie können uns später kontaktieren: per E-Mail an die Forscher, per Verwendung des Online-Formulars auf der Projekt-Webseite, per E-Mail an den Ethikbeauftragten der Universität Exeter (g.m.seymour@exeter.ac.uk), per Post, oder telefonisch.

 

Download button         Weitere Informationen:

ASYFAIR Gerichtsstudie – Infoblatt

 

Wir bieten Informationen und Infoblätter zum Herunterladen auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Urdu, Pashto und Farsi an. Bitte folgen Sie den Links im Hauptmenü oder dem Sidebar, um Informationen in anderen Sprachen zu erhalten.