Einverständniserklärung

„Eine Einverständniserklärung ist eine freiwillige Vereinbarung zur Teilnahme an einer Studie. Es ist nicht nur ein unterschriebenes Formular, sondern ein Prozess, in dem Forschungsteilnehmer die Studie und ihre Risiken verstehen.“ (Quelle)

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ASYFAIR umfasst ethnographische Beobachtungen von Asylgerichtsverfahren, eine Online-Umfrage, und Interviews mit RichterInnen, RechtsvertreterInnen, ExpertInnen, freiwillige HelferInnen, ÜbersetzerInnen und AsylbewerberInnen. Wie alle akademischen Studien die die Beteiligung von Menschen beinhaltet, hat das ASYFAIR-Forschungsteam strenge ethische Prüfungen durchgeführt und alle Forschungstätigkeiten werden gemäß den ethischen Richtlinien durchgeführt, die in professionellen Standards festgelegt und vom Europäischen Forschungsrat und der Universität Exeter überprüft werden. Alle gesammelten Daten unterliegen geltenden Datenschutzbestimmungen.

Die Mitglieder des ASYFAIR-Teams sind erfahrene Forscher, die eine sorgfältige Ausbildung in Forschungsmethoden und ethischen Standards in der Forschung erhalten haben.

 

Ethnographische Gerichtsstudien

ASYFAIR ForscherInnen besuchen nur öffentliche Anhörungen mit Asylsuchenden, und beobachten diese vom öffentlichen Zuschauerbereich. Wann immer sich die Möglichkeit bietet, informieren wir Beteiligte in den Anhörungen über unsere Forschung, verteilen Informationsblätter und Broschüren, und holen Einverständniserklärung ein. Jedoch ist dies nicht immer möglich oder angebracht.

ASYFAIR informiert alle Gerichte sowie gegebenenfalls einige Regierungsbehörden bevor Feldstudien. ForscherInnen befolgen alle üblichen Verhaltensregeln und Etiketten in gerichtlichen Anhörungen, und verlassen Verfahren falls RichterInnen, BeschwerdeführerInnen und anderen Verhandlungsbeteiligten dies wünschen. ASYFAIR-Forscher verhalten sich diskret und unauffällig, und zeichnen nur Informationen auf, die in öffentlichen Anhörungen sowie im öffentlichen Bereich verfügbar sind.

 

Interviews

ASYFAIR Interviewer verpflichten sich, immer eine Einverständniserklärung unserer ForschungsteilnehmerInnen vor dem Interview einzuholen.

Vor dem Interview überreichen Interviewer den Befragten ein detailliertes Interview-Informationsblatt sowie eine Einverständniserklärung, bespricht Datenerhebung und Datenschutz mit dem InterviewpartnerInnen, und beantwortet Fragen und Bedenken der ForschungsteilnehmerInnen. Das Interview findet nur dann statt, wenn InterviewpartnerInnen über die (schriftliche) Einverständniserklärung dem Interview zustimmen.

 

Rücknahme der Teilnahme

ForschungsteilnehmerInnen können ihre Teilnahme (und somit die gesammelten Daten) jederzeit zurücknehmen. Sie unterliegen keiner Verpflichtung, die Gründe für eine Rücknahme zu erklären, und wir respektieren diese Entscheidung, und werden diese Daten aus unserer Forschung entfernen. Rücknahmen haben keine negativen Konsequenzen für ForschungsteilnehmerInnen.

Falls ForschungsteilnehmerInnen ihre Teilnahme zurückziehen möchten, können sie uns persönlich vor, während oder nach der Teilnahme informieren, oder sie können uns später kontaktieren: per E-Mail an die Forscher, per Verwendung des Online-Formulars auf der Projekt-Webseite, per E-Mail an den Ethikbeauftragten der Universität Exeter (g.m.seymour@exeter.ac.uk), per Post, oder telefonisch.